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NWB EV 12/2015 S. 407

Einkommensteuer – Erträge des
Altersvorsorgevermögens (BFH)

Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar. Voraussetzung für die Erlangung der Altersvorsorgezulage ist die Leistung eines Altersvorsorgebeitrags. S. 408Es reicht nicht aus, wenn lediglich Zinsen und Erträge des Vorsorgevermögens dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 EStG i. R. der in § 10a genannten Grenzen Beiträge (und seit 2008 auch Tilgungsleistungen), die der Zulageberechtigte zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 AltZertG zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag).

Sachverhalt: Streitig ist u. a., ob die einem Altersvorsorgevertrag gutgeschriebenen Zinserträge förderungswürdige Eigenbeit...

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