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Erbschaftsteuer – Vorläufige Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer neu gefasst (gleich lautende Erlasse vom - S 0338).
Hintergrund: Das entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen nach dem entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), sämtliche Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG sowie sämtliche F...