Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015
4. Aufl. 2015
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XVII. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)
Die Richtlinie 2012/6/EU des europäischen Parlaments vom „Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz – MicroBilG“ wurde am als Gesetz zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet. Hierbei geht es um Erleichterungen für kleinere Kapitalgesellschaften. Diesen Kleinstkapitalgesellschaften werden Erleichterungen im Bereich von Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zugestanden.
Um Kleinstkapitalgesellschaften handelt es sich, wenn zwei der folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden:
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Bilanzsumme (ohne eines Fehlbetrages) | nicht mehr als 350.000 € |
Umsatzerlöse | nicht mehr als 700.000 € |
Arbeitnehmerzahl im Jahresdurchschnitt | bis 10 |
Es können folgende Erleichterungen in Betracht:
Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs.
Bilanz und GuV können vereinfachter dargestellt werden. Es ergibt sich folgenden Bilanzbild:
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Aktiva | Passiva |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
Umlaufvermögen | Rückstellungen |
Rechnungsabgrenzungsposten | Verbindlichkeiten |
Rechnungsabgrenzungsposten |
Es unterbleibt die elektronische Offenlegung. Es erfolgt lediglich eine Hinterlegung zur O...