Gesetze:
Luftverkehrssteuergesetz
Chicagoer Abkommen
Luftverkehrsabkommen EU-USA
Handels-und Schifffahrtsvertrag mit den USA
Vereinbarkeit des Luftverkehrssteuergesetzes mit internationalen
Vorschriften
Leitsatz
Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit völkerrechtlichen Grundsätzen und mit internationalen Verträgen
vereinbar.
Die Erhebung einer Luftverkehrssteuer als Umweltabgabe, die an dem Abflug der Flugzeuge von einem inländischen Startort anknüpft
und sich nach der Entfernung zum Zielland bemisst, verstößt nicht gegen die Gebietshoheit anderer Staaten.
Die Luftverkehrssteuer stellt keine Gegenleistung für einen den Luftverkehrsunternehmen individuell zurechenbaren Vorteil
dar und ist somit keine Gebühr.
Ein Verstoß gegen das Gebot der Inländer-Gleichbehandlung (Art. XI Abs. 1 des Freundschafts-, Handels-und Schifffahrtsvertrages
mit der OS A. liegt nicht vor, weil die der Steuer zu Grunde liegenden Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes nicht nach der
Staatsangehörigkeit von Luftverkehrsunternehmen unterscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAF-08529
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 03.06.2015 - 7 K 631/12
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