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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 542/11 EFG 2016 S. 23 Nr. 1

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 12 Nr. 1 S. 2

Kosten einer Habilitationsfeier als Werbungskosten

Leitsatz

1. Für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, ist in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.

2. Im Streitfall waren die Kosten der Habilitationsfeier nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, weil die Feier nach den Gesamtumständen nicht als beruflich veranlasstes Ereignis anzusehen war. Maßgeblich hierfür war, dass die Feier nicht in betrieblichen Räumen des Arbeitgebers ausgerichtet wurde, keinen Einfluss auf die feststehenden Bezüge des Klägers hatte und auf dessen private Initiative mit dem von ihm selbst ausgewählten Teilnehmerkreis stattfand.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 23 Nr. 1
EStB 2016 S. 226 Nr. 6
GStB 2016 S. 81 Nr. 3
KÖSDI 2016 S. 19673 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2016 S. 833
RAAAF-08507

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Sächsisches FG, Urteil v. 15.04.2015 - 2 K 542/11

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