Ort der Warenlieferung bei Unterhalten eines Warenlagers im Inland
Leitsatz
Die Abwicklung der Warenlieferung eines ausländischen Unternehmers, der im Inland über keine Betriebsstätte verfügt, über
sein inländisches Warenlager, erbringt keine umsatzsteuerbare Inlandslieferung, sofern bereits im Zeitpunkt des Beginns der
Beförderung der Liefergegenstände im Ausland eine verbindliche Bestellungen vorlag.
Dagegen sind Entnahmen aus dem Warenlager, für die im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung des Gegenstandes im Ausland noch
keine verbindliche Bestellung vorlag, als inländische steuerbare Lieferungen anzusehen.
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Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 25 DStRE 2016 S. 1047 Nr. 17 EFG 2015 S. 2229 Nr. 24 Ubg 2016 S. 625 Nr. 10 DAAAF-08503
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.08.2015 - 1 K 2519/10
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