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NWB BB 12/2015 S. 356

Nachhaltigkeit: Neue Berichtspflicht ab 2017

Ab 2017 müssen Unternehmen auch in Sachen „Corporate Social Responsibility“ Angaben im Berichtswesen machen, u. a. zu Themen wie Korruptionsbekämpfung, Achtung der Menschenrechte und Diversität (Verschiedenheit, z. B. von Kulturen). Zwar gilt die Berichtspflicht eigentlich erst für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Allerdings müssen sich auch kleinere Betriebe darauf einstellen, zu den Themen etwas vorweisen zu können, da auch (kleinere) Lieferanten oder Subunternehmer einbezogen werden sollen (ähnlich der Haftung beim Mindestlohn).

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Eine erste Orientierung zum Nachhaltigkeitskodex finden Sie unter http://go.nwb.de/x2qeh.

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