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Einkommensteuer | Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen
Verzichtet ein Betreiber einer mobilen Altenpflege zur Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreits auf die ihm zustehende Förderung nach dem Landespflegehilfegesetz Rheinland-Pfalz und erhält er hierfür vom Land und Landkreis eine Entschädigung, handelt es sich um eine steuerbegünstigte Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i. V. mit § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Eine steuerbegünstigte „Entschädigung“ setzt begrifflich voraus, dass es sich um eine Ersatzleistung handelt. Sie darf nicht die vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung sein, sondern muss aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden. Die im Urteilsfall geschlossene Vergleichsvereinbarung stellte eine neue Rechtsgrundlage dar und veränderte nicht etwa nur den ursprüngliche...