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Ermittlung des Auflösungsgewinns i. S. des § 17 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2; verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehen der GmbH an ihren Gesellschafter
(1) Wird eine GmbH aufgrund der rechtskräftigen Ablehnung ihres Insolvenzantrags mangels Masse aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG), so führen weder die Auflösung noch die sich wegen Vermögenslosigkeit anschließende Löschung der GmbH zivilrechtlich zur Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Verbindlichkeit und damit zur Zuteilung oder Zurückzahlung von Vermögen der Gesellschaft i. S. von § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG an den Gesellschafter. Etwaige Forderungen der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern bleiben materiell-rechtlich grundsätzlich weiterhin bestehen, sofern sie nicht zivilrechtlich anderweitig, z. B. durch Erlass oder Aufrechnung, erlöschen. (2) War die Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter zum Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns bzw. -verlusts wertgemindert u...