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Einkommen-/Lohnsteuer | ELStAM bei verschiedenen Lohnarten
Das BMF hat die bisher lediglich für die Kalenderjahre 2013 bis 2015 zulässige besondere Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten für das Kalenderjahr 2016 aus Vereinfachungsgründen verlängert ( NWB FAAAF-06781).
Hintergrund: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Stand: ) sieht eine gesetzliche Regelung vor, wonach der Arbeitgeber während des Kalenderjahres die Lohnsteuer für verschiedenartige Bezüge für den zweiten und weiteren Bezug ohne Abruf weiterer elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Steuerklasse VI erheben darf, wenn er u. a. die verschiedenartigen Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres zusammenfasst (Wahlmö...