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Beurteilung einer Abfindungsvereinbarung
Wird einem Nur-Rechtsanwalt ein Mandat erteilt, umfasst dieses regelmäßig nicht (auch) eine Beratung und Belehrung zu möglichen steuerrechtlichen Konsequenzen. Von daher musste jener – zumindest wenn er nicht zugleich auch Fachanwalt für Steuerrecht ist – die steuerschonende Gestaltung des Zuflusses der anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährten Abfindung auch nicht ungefragt empfehlen, weil es sich hierbei um ein spezielles Problem aus dem Bereich des Steuerrechts handelt, das ihm jedenfalls vor dem Bekanntwerden von NWB FAAAD-35594 (BStBl 2010 II S. 746 = Kurzinfo StuB 2010 S. 118 NWB BAAAD-37159) zur Verschiebung der Fälligkeit in das nächste Kalenderjahr nicht notwendigerweise bekannt sein musste ( I-24 U 105/14).