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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1284

Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Investitionsabzugsbetrag

Dr. Jens Reddig

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-08091 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom (StÄndG, BGBl I 2015 I S. 1834), das im Wesentlichen zum Wirkung entfaltet, hat der Gesetzgeber u. a. grundlegende Änderungen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG vorgenommen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Keine konkrete Investitionsabsicht notwendig

Zwar [i]Keine Investitionsabsicht mehr notwendigbleibt der grundsätzliche „Dreiklang“ zwischen Investitionsabzug, Hinzurechnung und Herabsetzung ebenso erhalten wie die Dauer der Investitionsfrist von höchstens drei Jahren und die maximale Abzugshöhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts. Neu ist allerdings, dass für Investitionsabzüge, die erstmals für nach dem endende Wirtschaftsjahre gebildet wurden, keine [i]Wegfall des Erfordernisses der Funktionsnennungkonkrete Investitionsabsicht mehr vorliegen muss. Konsequenterweise entfällt auch das bisherige und in der Praxis oftmals streitanfällige Erfordernis, das (ggf.) anzuschaffende Wirtschaftsgut hinsichtlich seiner Funktion zu benennen.

Wahl-/Gestaltungsrechte

Zudem besteht keine Pflicht mehr, den Investitionsabzugsbetrag zum Zeitpunkt des Erwerbs des ins Auge gefassten Wirtschaftsguts gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Viel...

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