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NWB Nr. 48 vom Seite 3520

Neues zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel – Der stete Tropfen höhlt den Stein

Hans-Christoph Graessner, Köln

Die praktische Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG) scheiterte bislang häufig an einer Reihe von offenen Auslegungsfragen. Eine dieser Fragen betrifft die 5-jährige Vorbehaltensfrist. Danach muss das sog. herrschende Unternehmen zu mindestens 95 % an den sog. abhängigen Gesellschaften seit mindestens fünf Jahren vor einer Umwandlung beteiligt sein. Für den praxisrelevanten Fall einer Umwandlung zur Neugründung ergibt sich das Problem, dass dieses Kriterium rein faktisch nicht erfüllt werden kann. Das FG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil vom - 7 K 1553/15 erneut bestätigt, dass die 5-jährige Vorbehaltensfrist für reine konzerninterne Vorgänge einschränkend auszulegen ist. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die österreichische Ö-AG (herrschendes Unternehmen) war seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen Alleingesellschafterin der österreichischen A-GmbH. Die A-GmbH hielt zunächst sämtliche Anteile an der deutschen B-GmbH, die wiederum 100 % der Anteile an der deutschen C-GmbH hielt. Sowohl die B-GmbH als auch die C-GmbH verfügten über Immobilien in Deutschland. Im Juni 2014 beschloss die Ö-AG...BStBl 2012 I S. 662

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