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Die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 1. 1. 2015
Anwendungsschreiben des BMF vom 14. 10. 2015
Nachdem [i]BMF, Schreiben vom 14. 10. 2015 NWB YAAAF-06296 der BFH in den Jahren 2012 und 2013 in verschiedenen Urteilen die bisherige Behandlung von Betriebsveranstaltungen punktuell infrage gestellt hatte (z. B. , BStBl 2015 II S. 186, und VI R 7/11, BStBl 2015 II S. 189), hat der Gesetzgeber im Rahmen des Zollkodex-Anpassungsgesetzes (BGBl 2014 I S. 2417) mit § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG eine Regelung geschaffen, die darauf abzielte, diese Rechtsprechung für nichtanwendbar zu [i]Grundlagen „Betriebsveranstaltungen“ NWB YAAAE-61363 erklären (s. Strohner, ). Es wurden Steuerausfälle befürchtet, da den Arbeitgebern zu viele Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet würden (vgl. BT-Drucks. 18/3017 S. 48). Der BFH hatte u. a. entschieden, dass die Zuwendungen an Angehörige des Mitarbeiters nicht dem Mitarbeiter zuzurechnen seien und dass als Zuwendung nur solche Aufwendungen anzusehen seien, die nicht individualisierbar sind und die der Mitarbeiter unmittelbar konsumieren kann. Nicht entschieden hat der BFH die Frage, ob die 110 €-Freigrenze nach der Zahl [i]Arbeitshilfe „Checkliste berücksichtigungsfähige Aufwendungen einer Betriebsveranstaltung“ NWB XAAAE-65792 der geplanten oder der tatsächlichen Teilnehmer zu berechnen sei. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde aus der 110 €-Freigrenze ein 110 €-Freibetrag. Die Finanzverwaltung hat lange offen gelas...