Bettermann, Hankofer, Lomb, Nolte, ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-470-65651-9

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (1. Auflage)

8. Kaufvertragsstörungen beim Einkauf

Im Kapitel 6 wurde das Zustandekommen von Kaufverträgen behandelt. Allerdings ergeben sich aus dem Kaufvertrag nach § 433 BGB sowohl für den Kunden, als auch für den Lieferanten Verpflichtungen.

VERWEISE

Kap. 6.

S. 422

RECHTSGRUNDLAGE

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1)

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2)

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Erfüllt einer der Vertragspartner seine Pflicht nicht, liegt eine Kaufvertragsstörung vor, die in den folgenden Kapiteln thematisiert wird. Unter welchen Voraussetzungen die Kaufvertragsstörung vorliegt und welche Rechte daraus für den Vertragspartner resultieren, ist ebenso im BGB bei den Rechtsvorgaben der Schuldverhältnisse geregelt.

S. 423

8.1 Lieferverzug

Mit Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer, die bestellte Ware zur rechten Zeit am richtigen Ort zu übergeben, andernfalls lieg...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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