Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
1. Aufl. 2015
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2. Recht und Rechtsordnung
Das Recht und die damit verbundene Rechtsprechung sollen ein geordnetes Zusammenleben von Menschen in einer Gemeinschaft auf Basis von gemeinsam vereinbarten Regeln ermöglichen. Heute legen üblicherweise die gesetzgebenden Organe eines Staates (Legislative) dazu eine Rechtsordnung in Form von Gesetzen sowie Verordnungen fest und stellen dessen Einhaltung durch exekutive Organe (z. B. die Staatsanwaltschaft oder die Polizei) sicher. Die Gerichte sorgen als dritte Kraft (Judikative) schließlich dafür, dass bei Verstößen gegen das geltende Recht die entprechend dafür vorgesehenen (Straf-)Maßnahmen (z. B. Geldbußen oder Gefägnisstrafen) verhängt werden.
Eine solche Rechtsordnung regelt das Verhalten des Staates und seiner Bürger. Dabei wird zwischen dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht unterschieden.
2.1 Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht ordnet die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat (Bundesrepublik Deutschland), den öffentlichen Körperschaften (Länder, Gemeinden, Behörden) und dem einzelnen Bürger. Dabei gilt der Grundsatz der Über- und Unterordnung, d. h. der Staat und die öffentlichen Körperschaften sind den ...