Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
1. Aufl. 2015
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2. Bedeutung und Inhalte von Angeboten
Ein Angebot stellt eine an eine konkrete Person oder Personengruppe gerichtete Willenserklärung dar, die die Bedingungen festlegt, zu denen der Anbieter bereit ist, bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen zu liefern bzw. zu erbringen. Da aus einem Angebot häufig ein gültiger Vertrag hervorgeht, ist neben den Inhalten auch dessen rechtliche Verbindlichkeit zu klären.
2.1 Rechtliche Verbindlichkeit eines Angebots
Ein Angebot ist grundsätzlich rechtlich verbindlich, solange es keine entsprechenden Einschränkungen enthält. Für die Verbindlichkeit eines Angebots ist dabei insbesondere ein definierter Adressat notwendig. Jegliche Form von Werbung in Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen sowie Katalogen, Prospekten und Auslagen, z. B. in Selbstbedienungsgeschäften oder in Schaufenstern, sind dagegen an die Allgemeinheit gerichtet und aus diesem Grund liegen hier auch keine verbindlichen Angebote, sondern nur unverbindliche Anpreisungen vor. Ein gültiger Kaufvertrag entsteht hier erst im Rahmen des Bezahlvorgangs an der Kasse bzw. durch die Abwicklung einer Bestellung.
Für die Erstellung eines ...