Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
1. Aufl. 2015
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2. Interessenvertreter und ihre Aufgaben
Damit die Gesetzlichkeiten und Vorschriften, die die Ausbildung regeln, auch eingehalten werden, gibt es unterschiedliche Organe, die die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen überwachen.
2.1 Mitbestimmungsorgane im Unternehmen
2.1.1 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein Organ des Betriebsrates, welches insbesondere bei Belangen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden bis 25 Jahre beratend zur Seite steht. Die Bildung und Aufgaben der JAV sind durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. In Betrieben mit Betriebsrat, in denen mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beschäftigt werden, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.
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Wählen dürfen: | Wählbar sind: |
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