Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Forderungsverzicht mit Besserungsschein bei Personengesellschaften
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
1. Handelsbilanz
[i]Broemel/Endert, Forderungsverzicht mit Besserungsschein bei Kapitalgesellschaften, BBK 21/2015 S. 981 NWB AAAAF-06894Sofern ein Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber „seiner“ Personengesellschaft verzichtet, sind insbesondere zwei Unterscheidungen vorzunehmen: Einerseits zwischen Handelsrecht und Steuerrecht; andererseits ist abzugrenzen, ob der Verzicht betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst ist.
Für die handelsbilanzielle Bewertung des Forderungsverzichts gelten die Grundlagen zum Forderungsverzicht gegenüber einer Kapitalgesellschaft entsprechend. Es ist deshalb danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht ein Sanierungsbeitrag des Gesellschafters darstellt (typischerweise Verzicht auch von Drittgläubigern) oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis erfolgt.
[i]Lüdenbach, Forderungsverzicht durch Gesellschafter in der Handelsbilanz, StuB 22/2013 S. 864 NWB LAAAE-48601 Sofern der Forderungsverzicht einen Sanierungsbeitrag des Gesellschafters darstellt, ist die Verbindlichkeit ertragswirksam aus der Bilanz der Personengesellschaft auszubuchen. Erfolgt der Forderungsverzicht demgegenüber mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis, kann die Verbindlichkeit in die gesamthänderisch gebundene Rücklage eingestellt werden.