Keine Berücksichtigung unterjähriger Zuführungen bei EU-Kapitalgesellschaften
Leitsatz
1) Auch bei einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft ist die Verwendung des
steuerlichen Einlagekontos ungeachtet unterjähriger Zugänge auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahre ermittelten
positiven Bestand des Kontos begrenzt.
2) Der Gesetzgeber war aus Gründen der Verwaltungsökonomie berechtigt, eine entsprechende Regelung zu erlassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 2218 Nr. 24 GmbH-StB 2016 S. 23 Nr. 1 ZAAAF-07956
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