Unionsrechtliche Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag
Leitsatz
1. Leistungen, die ein freier Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag auf Honorarbasis gegenüber der BRD
erbringt, indem in einer Vielzahl alters- und zielgruppengerechter Veranstaltungen (in Vorträgen, Parlamentsseminaren und
Führungen) staatpolitische und historische Themen zumindest auf dem Niveau eines Schulunterrichts z.B. für Schulen, Universitäten,
Bundeswehr, Ausbilder, Lehrer präsentiert und im Bereich der Liegenschaften des Deutschen Bundestages dessen Gäste u.a. über
die deutsche Parlamentsgeschichte, über Funktion, Struktur und Arbeitsweise der deutschen Volksvertretung sowie über die demokratischen
Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse informiert, werden bei der gebotenen Gesamtwürdigung ungeachtet ihrer sozialrechtlichen
Einordnung als Arbeitnehmertätigkeit und der Vorgaben des Bundestages als Leistungsempfänger hinsichtlich des Leistungsortes,
der Leistungszeit und des thematischen Rahmens für die Leistungen selbstständig und damit unternehmerisch i. S. d. § 2 Abs.
1 UStG ausgeübt, wenn der freie Mitarbeiter u. a. seine Einsatzzeiten selbst frei bestimmen kann und eine Vergütung nur für
tatsächlich erbrachte Einsätze, nicht aber bei Erkrankung oder Urlaub erhält.
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