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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 2129/13

Gesetze: EStG § 15a Abs. 4, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1 S. 1, HGB § 255 Abs. 1 S. 2

Aufwendungen für die Ablösung dinglicher Nutzungsrechte sind keine Anschaffungskosten

Prozessstandschaft einer nicht vollbeendeten Personengesellschaft

Leitsatz

1. Eine Personengesellschaft ist steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist.

2. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist befugt, als Prozessstandschafterin Klagen gegen Gewinnfeststellungsbescheide zu erheben.

3. Der Kostenbeitrag und die Entschädigungszahlung für die Löschung einer persönlichen Dienstbarkeit sind keine Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB, wenn diese in engem Zusammenhang mit der Grundstücksnutzung nach der Löschung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und den hieraus erzielten Einkünften stehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
Nr. 3/2016 S. 159
BAAAF-07938

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.04.2015 - 8 K 2129/13

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