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Steuerrecht | Vorweggenommene Betriebsausgaben bei Grundstückshandel
Ein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei einem gewerblichen Grundstückshandel ist nicht möglich, wenn seit Erwerb der Grundstücke keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass und wann eine Veräußerung der Grundstücke erfolgen soll.
Im Streitfall hatte der Kläger im Zeitraum zwischen 1985 und 2005 zahlreiche Grundstücke an einem Berg erworben, weil er eine Gondelbahn errichten wollte. [i]Aus Gondelbahnbetrieb wird GrundstückshandelDer Bau der Gondelbahn scheiterte aber schließlich. So machte er seine Aufwendungen der Jahre 2003 und 2004 mit der Begründung geltend, er habe einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben wollen. Das FG erkannte die Aufwendungen nicht an, weil eine händlertypische Wiederveräußerungsabsicht nicht erkennbar gewesen sei.
[i]Verluste aus gewerblichem Grundstückshandel absetzbarWenn es um den Verkauf von Grundstücken geht, versuchen ...