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Wohnungseigentumsrecht | Boykott der Eigentümerversammlung durch Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit
Wegen der unterschiedlichen Regelungskonzepte ist die zum Boykott einer Gesellschafterversammlung ergangene Rechtsprechung (vgl. , WM 1992 S. 272) nicht auf die Beschlussfassung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit der Folge übertragbar, dass ein Treuepflichtverstoß des teilnehmenden Wohnungseigentümers dann [i]Lemke, NWB 28/2014 S. 2100nicht vorliegt, wenn er die Eigentümerversammlung vorzeitig verlässt und sich anschließend im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage auf die von ihm dadurch selbst herbeigeführte Beschlussunfähigkeit der Versammlung beruft.
In GmbH-Satzungen sind vielfach Regelungen zur Beschlussfähigkeit der GmbH aufgenommen, etwa hinsichtlich der Mindestzahl der Erschienenen oder der Mindes...