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BFH 09.06.2015 VIII R 8/13, NWB 47/2015 S. 3442

Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer einer Klavierpädagogin und Konzertpianistin

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nutzt eine selbständige Klavierpädagogin und Konzertpianistin das in die häusliche Sphäre des von ihr bewohnten Einfamilienhauses eingebundene sog. Klavierstudio zu Unterrichtszwecken und für die Unterrichtsvorbereitung, die Vorbereitung auf ihre Konzerte und zum Halten des Niveaus ihres Spiels, ist das Studio als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizieren. (2) Der Mittelpunkt i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 zweiter Halbsatz EStG ist – für alle Berufsgruppen gleichermaßen – nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen zu bestimmen. Dies hat zur Folge, dass bei der Feststellung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen nicht im Wortsinne auf...

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