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IK Nr. 10 vom Seite 8

Vollkosten- oder Teilkostenrechnung?

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Vollkosten- und der Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung). Im folgenden Beitrag zeigen wir anhand von konkreten praktischen Beispielen, dass betriebliche Entscheidungen je nach angewandtem Kostenrechnungssystem unterschiedlich ausfallen können. Unser fiktives Modellunternehmen für die Darstellung ist die Schuhfabrik Gebrüder Dassler GmbH.

Die Vollkostenrechnung erfasst alle Kostenarten periodengerecht und weist sie den Kostenträgern zu. Sie erfüllt ihre Aufgabe sinnvoll, wenn die mithilfe der Zuschlagskalkulation ermittelten Preise auf dem Markt auch akzeptiert werden.

Sobald der Markt aber die Preise durch die Konkurrenzsituation vorgibt oder in Zeiten einer Unterbeschäftigung, führt die Vollkostenrechnung zu betrieblichen Fehlentscheidungen.

Hier setzen nun die Überlegungen der Teilkostenrechnung an, indem man sich im Industrieunternehmen den aktuellen Rahmenbedingungen des Marktes hinsichtlich Preis, Absatzmenge und Produktprogramm anpasst. So hat beispielsweise bei Unterbeschäftigung das Unternehmen zu entscheiden, ob es bei fallenden Marktpreisen sinn...