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BayObLG Urteil v. - 3Z BR 84/01

Leitsatz

Leitsatz:

»Eine Firma, die das Zeichen "@" [sog. Klammeraffe] enthält, kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.«

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 1140 Nr. 21
FAAAF-07432

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BayObLG, Urteil v. 04.04.2001 - 3Z BR 84/01

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