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IWB 21/2015 S. 792

Rumänien | Steuersatzänderungen und Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

[i]Allgemeine Steuersatz soll Anfang 2016 von 24 % auf 20 % und Anfang 2017 auf 19 % sinkenNachdem Rumänien bereits zum den Steuersatz für Restaurant- und Cateringleistungen sowie für die Lieferung bestimmter Gegenstände, zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, auf 9 % geändert hatte, soll es nun zu Steuersatzänderungen auf breiter Front kommen. Zum soll der allgemeine Mehrwertsteuersatz von derzeit 24 % auf 20 %, zum sogar auf 19 % sinken. Bestimmte Leistungen, wie die Lieferung von Büchern, Zeitungen und bestimmten weiteren Presseerzeugnissen sowie die Gewährung des Eintritts in Museen und Kinos, sollen anstatt mit 9 % mit 5 % besteuert werden. Mit dem Steuersatz von 5 % sollen auch Sportveranstaltungen besteuert werden. Für die Lieferung von Grundstücken und Gebäuden wird das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt; dasselbe gilt – zunächst bis zum – für...

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