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FG Köln Urteil v. - 2 K 997/14 EFG 2015 S. 1869 Nr. 21

Gesetze: UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer

Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

Leitsatz

1. Für einen wirksamen Vergütungsantrag ist die eigenhändige Unterschrift der Stpfl. notwendig. Da juristische Personen als Unternehmer zwar antragsberechtigt, verfahrensrechtlich aber nicht handlungsfähig sind, ist die eigenhändige Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters - Vorstand oder Geschäftsführer - oder eines besonders Beauftragten erforderlich. Ein Antrag durch einen Bevollmächtigten - wie im Streitfall - ist unwirksam.

2. Vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift bei in Drittstaaten ansässigen Unternehmern kann weder aufgrund der EuGH-Rechtsprechung (Rechtssache Yaesu Europe BV) noch aufgrund der Gesetztessystematik des § 18 Abs. 9 UStG, noch nach der 13. EG-RL abgewichen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1869 Nr. 21
GAAAF-07368

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FG Köln, Urteil v. 25.08.2015 - 2 K 997/14

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