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Bayerisches Landesamt für Steuern 16.09.2015 S 2272. 1.1-3/8 St32, StuB 21/2015 S. 843

Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG bei Photovoltaikanlagen

Vergütungen für Bauleistungen, die im Inland gegenüber einem Unternehmer i. S. des § 2 UStG oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, unterliegen dem Steuerabzug (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, vom Rechnungsbetrag 15 % einzubehalten, anzumelden und an das FA abzuführen, es sei denn, im Zeitpunkt der Gegenleistung liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vor oder die gesamte Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr übersteigt voraussichtlich nicht die Freigrenze von 5.000 € bzw. 15.000 € (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird, d. h. beim Leistungsempfänger selbst oder bei einem Dritten, der für den Leistungsempfänger zahlt, abfließt (§ 11 EStG).

Unter Bauleistung sind alle...BStBl 2002 I S. 1399

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