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Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen. Er setzt damit die am in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/ 50/EU in deutsches Recht um. Die Umsetzung erfordert vor allem Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des darauf gestützten Verordnungsrechts. Weitere Änderungen betreffen u. a. das
Eine der Neuerungen besteht in der Abschaffung der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung bzw. von Quartalsfinanzberichten für börsennotierte Unternehmen (§ 37x WpHG a. F.). Damit bleibt es den Börsenbetreibern überlassen, ob sie für die an geregelten Märkten notierten Emittenten Quartalsberichte vorschreiben. Für den Halbjahresfinanzbericht gem. § 37w WpHG wird die Veröffe...