Arbeitshilfe - Stand: 30.08.2017

Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle

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Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle:

Liegt bei der Überlassung der Sporthalle an Vereine ein Leistungsaustausch vor oder handelt es sich bei den von den Vereinen gezahlten Beträgen lediglich um symbolische Entgelte, die nicht ausreichen, um von einer Entgeltlichkeit auszugehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAF-07294