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Vorsteuerabzug bei Rechnung mit einer Anschrift ohne geschäftliche Aktivitäten
1. Ist der Vorsteuerabzug auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen, Aktivitäten stattfinden?
2. Ist das Kriterium der „geschäftlichen Aktivitäten“ zu unbestimmt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().