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Sozialversicherungsrecht | Einmalig gezahlte Urlaubsabgeltung kein rentenschädlicher Hinzuverdienst
Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung und der gleichzeitigen Ausübung einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit wird das daraus erzielte sämtliche bzw. vergleichbare Einkommen grds. auf die Rente angerechnet, soweit es bestimmte Höchstgrenzen übersteigt (§ 96a SGB VI). Insoweit ist aber ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nicht aus einem während des Rentenbezugs noch bestehenden Arbeitsverhältnis stammt ( NWB HAAAE-21096), ebenso [i]Zu den Hinzuverdienstgrenzen ab 1. 1. 2016 Marburger, NWB 45/2015 S. 3309wenig rentenschädlich wie eine einmalig gezahlte Urlaubsabgeltung, die während dauerhafter, bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauernder Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen (hier: wegen psychischer Erkrankung) erzielt worden ist, da in beiden Fällen kei...