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Kombinierte Nomenklatur 2016
Die [i]EU Customs News vom 30. 10. 2015Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder für inner-EU statistische Zwecke. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) [i] Rechtsgrundlage: Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Nr. 1754/2015 im EU-Amtsblatt L 285 vom veröffentlicht. Sie gilt ab dem .