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FG Niedersachsen 22.09.2015 7 V 89/14, KSR 11/2015 S. 12
Solidaritätszuschlag: FG Niedersachsen gewährt vorläufigen Rechtsschutz
Das FG Niedersachsen hat die Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung eines Solidaritätszuschlags in voller Höhe aufgehoben. Nach Ansicht der Richter bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheids über die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2012, weil der 7. Senat von der Verfassungswidrigkeit des der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt ist.