Bewirtschaftung fremder land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Auftrag ohne Tragung unternehmerischen Risikos ist gewerbliche
Tätigkeit
keine Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen
Leitsatz
1. Eine aus zwei Landwirten bestehende GbR, deren Tätigkeit sich darauf beschränkt, fremde landwirtschaftliche Flächen im
Auftrag und ohne Tragung unternehmerischen Risikos zu bewirtschaften, erzielt keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
sondern unterhält damit einen Gewerbebetrieb.
2. Da kein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UStG vorliegt, können die Umsätze nicht nach Durchschnittssätzen
besteuert werden.
Fundstelle(n): BAAAF-06940
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Sächsisches FG, Urteil v. 10.09.2015 - 4 K 1720/13
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