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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 3640/13 EFG 2015 S. 2215 Nr. 24

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1 S. 1, KStG § 8 Abs. 3 S. 2, KStG § 7 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, BGB § 133, BGB § 157

Körperschaftsteuerliche Zulässigkeit von Negativ-Tantiemen

Leitsatz

1. Die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Gehaltskomponente im Rahmen der Geschäftsführervergütung ist üblich und daher im Regelfall auch steuerrechtlich anzuerkennen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Tantieme durch die Vereinbarung eindeutig festgelegt wird.

2. Dies gilt auch dann, wenn Verlustrückträge in die Bemessungsgrundlage der Gewinntantieme miteinbezogen werden und die negative Tantieme von den schon erdienten, aber einbehaltenen und noch nicht an die Geschäftsführer ausbezahlten Tantiemeanteilen in Abzug gebracht werden.

3. Lässt sich der Inhalt eines Vertrages zweifelsfrei durch Auslegung ermitteln, sind die Voraussetzungen für eine vGA wegen unklarer Vertragsregelungen nicht erfüllt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 2215 Nr. 24
GmbH-StB 2016 S. 22 Nr. 1
SAAAF-06930

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.05.2015 - 6 K 3640/13

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