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BFH 28.07.2015 VIII R 50/14, BBK 21/2015 S. 974

Steuerrecht | Teileinkünfteverfahren für GmbH-Gesellschafter bei vGA

Ein unternehmerisch beteiligter GmbH-Gesellschafter kann das Teileinkünfteverfahren für die ihm zugeflossenen verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) nur dann wählen, S. 975wenn er den entsprechenden Antrag spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellt.

[i]Befristung folgt aus dem GesetzDie Befristung des Antrags auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 EStG. Diese Befristung ist verfassungsgemäß, weil die Wahl des Teileinkünfteverfahrens für die folgenden vier Jahre bindend ist und unnötige Änderungen der Folgebescheide vermieden werden sollen.

[i]Antrag auf Günstigerprüfung genügt nichtNach dem BFH genügt es nicht, wenn der GmbH-Gesellschafter den Antrag nach Abgabe der Steuererklärung stellt, aber noch vor Bekanntgabe des ESt-Bescheids. Ebenso genügt es nicht, wenn er nur einen Antrag auf Gü...

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