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BBK Nr. 21 vom Seite 981

Forderungsverzicht mit Besserungsschein bei Kapitalgesellschaften

Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Befindet [i]Rätke, Der Forderungsverzicht (mit Besserungsabrede), BBK 2/2013 S. 75 NWB HAAAE-26744 sich eine Kapitalgesellschaft in einer Krise, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, um die Gesellschaft zu sanieren. Zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung kann z. B. ein Forderungsverzicht auf Gesellschafterdarlehen ausgesprochen werden. Hierdurch ergeben sich mehrere Effekte, welche sich positiv auf die Sanierung der Gesellschaft auswirken können. Damit der Gesellschafter nicht endgültig auf seine Forderung verzichten muss, kann eine Besserungsabrede getroffen werden, nach der die Forderung bei Erreichen bestimmter Zielgrößen wieder auflebt. Im Folgenden sollen die bilanziellen Konsequenzen eines solchen Forderungsverzichts mit Besserungsabrede aufgezeigt werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtliche und bilanzielle Grundlagen des Forderungsverzichts mit Besserungsschein

1. Zivilrechtliche Grundlagen

[i]Bilanzielle ÜberschuldungBefindet sich eine Kapitalgesellschaft in einer Krisensituation, droht nicht selten der Eintritt einer bilanziellen Überschuldung. Gemäß § 19 InsO ist eine Gesellschaft überschuldet, sofern das V...

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