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BAG 20.10.2015 9 AZR 224/14, NWB 45/2015 S. 3305

Arbeitsrecht | Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ein Anspruch auf Abgeltung des nicht erfüllten Urlaubsanspruchs begründet (§ 7 Abs. 4 BurlG). Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber geschlossen, ist dies i. d. R. urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung der Wartezeit (§ 4 BurlG) erworben. Der Teilurlaub (§ 5 BurlG) berechnet sich grds. eigenständig für jedes Arbeitsverhältnis. Im Streitfall war der [i]Zum Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit Steinheimer/Krusche, NWB 10/2014 S. 701Kläger bei der Beklagten seit dem beschäftigt und erhielt arbeitsvertraglich jährlich 26 Arbeitstage Urlaub. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis zum . Am schlossen die Parteien mit Wirkung ab dem (Montag) einen neuen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endete...

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