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FG Rheinland-Pfalz 17.09.2015 4 K 2254/14, NWB 45/2015 S. 3300

Einkommensteuer | Unterhaltszahlungen an volljährige erwerbsfähige Angehörige im Kosovo

Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Unterhaltszahlungen an im Kosovo lebende volljährige erwerbsfähige Kinder nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33a EStG steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die Kinder bemüht haben, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.

Anmerkung:

Der aus dem Kosovo stammende Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Unterstützungszahlungen an seine vier im Kosovo lebenden volljährigen Kinder in Höhe von 4.200 € als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte die Zahlungen nicht mit der Begründung, die Kinder seien im erwerbsfähigen Alter. Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht verwies auf die Rechtsprechung des BFH und vertrat...

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