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OFD Frankfurt/M 14.09.2015 S 2533 A - 35 - St 222, NWB 45/2015 S. 3299

Einkommensteuer | Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an ehemalige Arbeitnehmer im Ausland

Eine Freistellung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach dem jeweils einschlägigen DBA kommt grds. nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Es bestehen jedoch keine Bedenken, hiervon in bestimmten Fällen aus Vereinfachungsgründen abzuweichen. Die betroffenen Fälle und die dabei vom Steuerpflichtigen bzw. dem Arbeitgeber vorzulegenden Unterlagen erläutert die OFD Frankfurt in ihrer Verfügung vom 14. 9. 2015.

Anmerkung:

Die Vereinfachungen gelten auch, wenn in dem mit dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers geschlossenen DBA Regelungen enthalten sind, die die Steuerfreistellung im Quellenstaat von einem Antrag abhängig machen (antragsgebundene Freistellung).

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