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Diskussion um Abschaffung des Höchstrechnungszinses bei Lebensversicherungen
Bislang gibt es bei Lebensversicherungsverträgen den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins, der eine kalkulatorische Obergrenze für Garantiezusagen bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen definiert. Der Gesetzgeber wollte damit vermeiden, dass sich die Versicherungsunternehmen gegenseitig mit möglichst hohen Garantiezusagen übertreffen und sich damit womöglich überfordern.
Nun hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zur Änderung bestimmter Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, den Höchstrechnungszins per Anfang 2016 aufzuheben. Dieser Gedanke ist eine Konsequenz aus dem Inkrafttreten des neuen Regulierungssystems Solvency II, das ab 1. 1. 2016 in ganz Europa für Versicherungsunternehmen gilt. Danach müssen Versicherer ...