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NWB EV 11/2015 S. 373

Nach einem Jahr Honorar-Anlageberater: Kein Boom

Auch wenn Politik und Aufsicht Provisionen im Finanzvertrieb seit einigen Jahren sehr kritisch sehen und die Honorarberatung fördern, schlägt diese Form der Beratungsvergütung in Deutschland noch nicht ein. In anderen Ländern hingegen – beispielsweise in Großbritannien und den Niederlanden – ist es Finanzberatern, die sich als „unabhängig“ bezeichnen, generell verboten, Provisionen anzunehmen.

Mittlerweile gibt es in Deutschland seit einem guten Jahr gesetzliche Vorschriften für Honorar-Anlageberater, mit denen man dieses Berufsbild als besonders hochwertig kennzeichnen wollte. Demnach fügt das Honoraranlageberatungsgesetz den Begriff des Honorar-Anlageberaters seit 1. 8. 2014 zusätzlich zum herkömmlichen Anlageberater in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ein. Damit der Honorar-Anlageberater seine Beratung allein im...

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