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Erbschaftsteuer – Erben nicht stärker begünstigen (Bundesrat)
Der Bundesrat warnt davor, Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer stärker zu begünstigen.
Wie es in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drucks. 18/6279) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BT-Drucks. 18/5923) heißt, werfen einige Regelungen des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Fragen auf. Dazu gehört laut Bundesrat insbesondere die vorgesehene Verschonung i. H. von 20 % bzw. 35 % bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung. Diese Frage müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
Kritisch hinterfragt werden ...