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Hinzurechnungsbesteuerung bei Vermietungseinkünften aus der Schweiz
[i]FG Münster, Urteil vom 30. 10. 2014 - 2 K 618/11 F NWB EAAAE-83523 Als primäres Regelungsziel der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung dürfte wohl die Sicherstellung einer hinreichenden Vorbelastung angesehen werden. Dies belegt insbesondere die unumstößliche Niedrigsteuergrenze von 25 %. Sind die tatbestandlichen Anforderungen der §§ 7 ff. AStG erfüllt, ist der nach § 10 Abs. 3 AStG ermittelte Hinzurechnungsbetrag als fiktive Dividende (§ 10 Abs. 2 Satz 1 AStG) der inländischen Steuerbelastung zu unterwerfen. In der Beratungspraxis bereitet die Überprüfung der Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung regelmäßig Schwierigkeiten, wie die hier besprochene Entscheidung des NWB EAAAE-83523) illustriert.
I. Sachverhalt
[i]Kläger wollte Gewerbeimmobilien in der Schweiz umplanen und verkaufenDer Kläger galt in den Streitjahren 2005 bis 2007 als in Deutschland ansässig. Weiterhin war der Kläger Alleingesellschafter der K-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz und außerdem mittelbar an der in Deutschland residierenden T-AG beteiligt. Die Gesellschaften waren Eigentümerinnen von in der Schweiz belegenen Industrie- und Gewerbeimmobilien und erzielten hieraus Einkünfte aus der Vermietung dieser Grundstücksflächen. Der Grundbesitz war dem Anl...