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NWB BB 11/2015 S. 326

Beschäftigung: Auch Ausländer aus Nicht-EU-Ländern einstellen

Seit Juli 2015 dürfen Firmen nicht nur EU-Ausländer beschäftigen. Auch Menschen aus Kroatien dürfen wie EU-Bürger uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Wer Mitarbeiter aus anderen Ländern beschäftigen möchte, muss dafür sorgen, dass die Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel (amtliche Erlaubnis, sich überhaupt in Deutschland aufhalten zu dürfen, z. B. Visum, Aufenthaltserlaubnis) haben. Wichtig ist, dass in den Dokumenten ausdrücklich stehen muss, dass die Beschäftigung der Person erlaubt ist. Tipp: Eine Beschäftigung sollte befristet erfolgen, wobei Befristung und Datum der Erlaubnis gleich sein sollten.

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