Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuer: Fehler kosten Abzugsmöglichkeit
Wer z. B. Büromaterial kauft und bar bezahlt, sollte prüfen, ob auf dem (Kassen-)Beleg das Lieferdatum korrekt vermerkt ist. Ansonsten kann der Vorsteuerabzug gestrichen werden. Die Angabe des Kaufdatums genügt im Zweifel nicht bzw. sie reicht nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 € brutto. Fehlt die Angabe zum Lieferdatum, sollte auf eine Korrektur bestanden werden.