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NWB BB 11/2015 S. 326

Vorsteuer: Fehler kosten Abzugsmöglichkeit

Wer z. B. Büromaterial kauft und bar bezahlt, sollte prüfen, ob auf dem (Kassen-)Beleg das Lieferdatum korrekt vermerkt ist. Ansonsten kann der Vorsteuerabzug gestrichen werden. Die Angabe des Kaufdatums genügt im Zweifel nicht bzw. sie reicht nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 € brutto. Fehlt die Angabe zum Lieferdatum, sollte auf eine Korrektur bestanden werden.

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