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Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu
Am [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAF-06071 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Damit steht einer zeitnahen Verkündung des Gesetzes nichts mehr im Wege. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen gegenüber dem Regierungsentwurf ergänzt oder geändert:
Ausführlicher Beitrag s. .
I. Einkommensteuergesetz
Durch [i]Ersatzinvestitionen im EU-/EWR-Raumeinen neu eingefügten § 6b Abs. 2a EStG werden künftig Reinvestitionen in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Staaten des EWR-Wirtschaftsraums begünstigt.
[i]Verpflichtende Angabe der ID der unterhaltenen Person Der Abzug von Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG wird an die Voraussetzung geknüpft, dass in der Steuererklärung des Unterhaltleistenden die Identifikationsnummer (§ 139b AO) der unterhaltenen Person angegeben wird.
Die [i]Kein Zufluss der Dividendenzahlung vor Fälligkeit des AuszahlungsanspruchsRegelung zur Fälligkeit von Dividendenzahlungen in § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG ist für Fälle geöffnet worden, in denen durch Gesetz oder durch Satzungsbestimmung abweichend von dem Leitbild der sofortigen Fälligkeit des § 271 Abs. 1 BGB eine spätere Fälligkeit des Anspruchs auf Auszahlung von Kapitalerträgen bestimmt wird.